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Organe

Der Aargauische Bauverwalterverband ABV hat gemäss Statuten folgende Organe:

a) die Generalversammlung

b) den Vorstand

c) die Rechnungsrevisoren

 

Generalversammlung

In die Kompetenz der Generalversammlung fallen:

a) die Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und der Revisoren

b) Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung und des Jahresberichts des Präsidenten

c) Genehmigung der Jahresrechnung und Festsetzung des Jahresbeitrags

d) das Budget

e) Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder

 

Vorstand

Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern. Der Vorstand konstituiert sich selbst.Der Vorstand führt die Angelegenheiten des Verbandes, vertritt diesen nach aussen und erledigt alle Geschäfte sofern sie nicht der Generalversammlung zugewiesen sind.

 

Revisoren

Zwei aus der Mitte der Versammlung auf 4 Jahre gewählte Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und das Mitgliederverzeichnis.