Organe
Der Aargauische Bauverwalterverband ABV hat gemäss Statuten folgende Organe:
a) die Generalversammlung
b) den Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren
Generalversammlung
In die Kompetenz der Generalversammlung fallen:
a) die Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und der Revisoren
b) Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung und des Jahresberichts des Präsidenten
c) Genehmigung der Jahresrechnung und Festsetzung des Jahresbeitrags
d) das Budget
e) Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
Vorstand
Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern. Der Vorstand konstituiert sich selbst.Der Vorstand führt die Angelegenheiten des Verbandes, vertritt diesen nach aussen und erledigt alle Geschäfte sofern sie nicht der Generalversammlung zugewiesen sind.
Revisoren
Zwei aus der Mitte der Versammlung auf 4 Jahre gewählte Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und das Mitgliederverzeichnis.