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Organisation

Der Aargauische Bauverwalterverband ABV wurde 1971 von sechsundzwanzig Bauverwaltern in Rheinfelden gegründet. Der Fachverband vertritt die Interessen der aargauischen Bauverwalterinnen und Bauverwalter und erfüllt in den Gemeinden vielfältige Aufgaben in den Bereichen Bau-, Raum-, Verkehrsplanung und bei Fragen in den Umweltbereichen.

Die Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung ändern sich rascher und dynamischer als noch vor wenigen  Jahren. Die Komplexität wächst, neue Aufgaben kommen hinzu und die Verantwortung steigt. Zukunftsfragen und Entwicklungen begleiten wir nicht nur als aufmerksame und kritische Beobachter, sondern auch als aktive Gestalter und Ideengeber.

Der Verband hat sich diesen Aufgaben gestellt und den eigenen Fachlehrgang "Aargauischer Bauverwalter" aufgebaut, der 2012 erfolgreich in die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW übergeführt werden konnte. Diese Weiterbildung vermittelt einen hohen Wissensstand und verbessert die Chanchen auf dem Arbeitsmarkt.

Vorstand Aargauischer Bauverwalterverband

Auszug aus den Statuten vom 07.04.2022

 

§ 4

Durch Beschluss des Vorstandes werden als Mitglied des Verbandes Aargauer Gemeindesozialdienste gemäss § 43 Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG vom 06.03.2001 (SAR 851.200), sowie die mit der Führung der materiellen Hilfe beauftragten Stellen, aufgenommen.

 

§ 5

1 Die Mitgliedschaft erlischt durch

  1. schriftliche Austrittserklärung auf Ende des Geschäfts-jahres an den Vorstand mindestens zwei Monate im Voraus
  2. Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages nach erfolgloser, schriftlicher Mahnung durch den Vorstand
  3. Ausschluss durch den Vorstand, wenn ein Mitglied die Interessen des Verbandes verletzt, das Ansehen schädigt oder gegen die Statuten verstösst.

2 Bei Zusammenschlüssen oder Regionalisierungen von Gemeindesozialdiensten reduzieren sich die Mitgliedschaften auf eine Mitgliedschaft.

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