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Zweck und Aufgaben

Der Aargauische Bauverwalterverband verfolgt folgende Zwecke und Aufgaben:

  • Förderung des Berufsstandes
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung
  • Erfahrungs- und Meinungsaustausch in beruflichen Belangen sowie gegenseitige Unterstützung
  • Die Wahrung der Interessen der Gemeinden in den Belangen der Bauverwaltungen bei Vernehmlassungen zu gesetzlichen und behördlichen Erlassen
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den kommunalen Bauverwaltungen
  • Information über die einheitliche Auslegung von Vorschriften und Weisungen
  • Pflege der Kameradschaft

Auszug aus den Statuten vom 07.04.2022

 

§ 4

Durch Beschluss des Vorstandes werden als Mitglied des Verbandes Aargauer Gemeindesozialdienste gemäss § 43 Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG vom 06.03.2001 (SAR 851.200), sowie die mit der Führung der materiellen Hilfe beauftragten Stellen, aufgenommen.

 

§ 5

1 Die Mitgliedschaft erlischt durch

  1. schriftliche Austrittserklärung auf Ende des Geschäfts-jahres an den Vorstand mindestens zwei Monate im Voraus
  2. Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages nach erfolgloser, schriftlicher Mahnung durch den Vorstand
  3. Ausschluss durch den Vorstand, wenn ein Mitglied die Interessen des Verbandes verletzt, das Ansehen schädigt oder gegen die Statuten verstösst.

2 Bei Zusammenschlüssen oder Regionalisierungen von Gemeindesozialdiensten reduzieren sich die Mitgliedschaften auf eine Mitgliedschaft.

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